digitales Kompetenzmanagement der Pflegeberufe

von Viktoria Redl

Berufsgruppen in der Pflege und deren Kompetenzen

In der Pflege sind unterschiedliche Berufsgruppen tätig. Jede Berufsgruppe hat unterschiedliche Ausbildungen und Kompetenzen. Wie kann dies in einer Software für klinische Dokumentation abgebildet werden und die Einrichtung sowie MitarbeiterInnen in deren Tätigkeitsbereichen unterstützen?

 

Berufsgruppen und Kompetenzen

Mit der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes 2016 wurden die Berufsgruppen neu definiert. So kam es, dass es keine „(dipl.) Krankenschwester“ mehr gibt. Die Bezeichnung wurde auf „diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson“ bzw. „diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger / diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin“ geändert. Die „Pflegefachassistenz“ ist eine weitere Neuerung unter den Pflegepersonen, die „Pflegeassistenz“ ersetzt den ehemaligen „Pflegehelfer“. Ebenso wurden ehemalige Verantwortungsbereiche in Kompetenzbereiche strukturiert.

Die jeweiligen Ausbildungen sind wie folgt festgelegt:

Berufsgruppen in der Pflege und deren Ausbildung

 

Folgende Kompetenzbereiche werden dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zugeschrieben:

Kompetenzbereiche DGKP

 

Die Tätigkeitsbereiche der Pflegefachassistenz umfassen:

  • Eigenverantwortliche Durchführung der von Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege oder ÄrztInnen übertragenen Aufgaben
  • Handeln in Notfällen
  • Eigenverantwortliche Durchführung von angeordneten Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie
  • Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe
  • Legen, Wechsel und Entfernung von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen (Novelle 2022)
  • Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen (Novelle 2022)

Die Tätigkeitsbereiche der Pflegeassistenz umfassen die Durchführung folgender Aufgaben:

  • Mitwirkung an und Durchführung der von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege übertragenen Pflegetätigkeiten
  • Handeln in Notfällen
  • Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie
  • Ab- und Anschließen laufender Infusionen ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben (Novelle 2022)

Wobei die jeweiligen Tätigkeiten der einzelnen Bereiche der Berufsgruppen weichen wiederum voneinander ab und sind gesetzlich eingegrenzt.

Die Durchführung von Pflegemaßnahmen darf nur nach Anordnung erfolgen. Im extramuralen Bereich müssen die Tätigkeiten schriftlich angeordnet sein. Auch die Tätigkeiten zur Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie müssen von MedizinerInnen schriftlich angeordnet sein. Pflegerische Maßnahmen und Tätigkeiten zur Diagnostik und Therapie dürfen von Pflegeassistenten nur unter Aufsicht von MedizinerInnen oder Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden. Die Aufsicht kann auch in Form von regelmäßigen Kontrollintervallen erfolgen.

 

Integration in klinische Anwendungssysteme

Die Firma Care Solutions bietet ein umfangreiches Portfolio an Funktionen, welche das Kompetenzmanagement in einem klinischen Anwendungssystem unterstützen kann. Das Herzstück ist das Berechtigungsmanagement. Für jede Berufsgruppe einer Einrichtung kann ein eigenes Profil angelegt werden, welches den dementsprechenden MitarbeiterInnen zugewiesen wird. Zu jedem Profil können bestimmte Berechtigungen für die Dokumentation in der Software zugewiesen werden. Je nachdem mit welchem Profil sich jeweilige MitarbeiterInnen einloggen, können sich diese im System bewegen, Daten einsehen und erfassen. Mögliche Beispiele:

  • Erfassen von einem Dekurs ist nur Ärzteprofilen erlaubt
  • Erfassen von einem Pflegebericht ist nur Pflegeprofilen erlaubt
  • Erfassen von Vitalparametern ist Ärzte- und Pflegeprofilen erlaubt
  • Medikation anordnen ist nur Ärzteprofilen erlaubt

Aber auch durch die Pflegedokumentation NCaSol und die Wunddokumentation WCaSol zieht sich das Berechtigungskonzept für die jeweiligen Berufsgruppen der Pflege. So kann beispielsweise eine Wunde von einer diplomierten Pflegeperson erfasst werden, diese ist jedoch von MedizinerInnen zu vidieren.

Bei der Pflegeplanung ist es möglich, jede einzelne Pflegemaßnahme für die Durchführung mit einer Berufsgruppe zu versehen. Ist die Durchführung einer Pflegemaßnahme für eine Diplompflegekraft spezifiziert, so kann ein User, welcher mit einem anderen Profil eingeloggt ist, diese Maßnahme nicht als durchgeführt kennzeichnen.

Auch die Möglichkeit einer Pflegevidierung kann integriert werden. Innerhalb des Programms der Pflegevidierung werden alle Dokumentationsvorgänge definierter Profile tätigkeitsbezogen dargestellt.  Dies dient einerseits als Tätigkeitsnachweis von Auszubildenden und PflegeassistentInnen sowie PflegefachassistentInnen. Diplompflegekräfte und die einzelnen MItarbeiterInnen können sich an dieser Stelle absichern. So kann einerseits der gehobene Dienst beispielsweise die Durchführung der Tätigkeit bestätigen aber auch dokumentieren, wenn eine Tätigkeit gar nicht angeordnet wurde. Für die Auszubildenden und weiteren Berufsgruppen ist es ein Nachweis, dass die Tätigkeit angeordnet und als korrekt durchgeführt bestätigt wurde.

 

Quelle:

Bundesgesetzblatt

Gesundheitsrecht.at

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